Erfahrung schon seit 1987

Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V Rehabilitationsbehandlungen an und für
Patienten mit privater Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Die Klinik ist auch beihilfefähig.

POSTDURALER KOPFSCHMERZ
ICD10: G44.820 (postduraler Punktionskopfschmerz)

Der Begriff:

"Post" bedeutet "nach" und der Wortteil "dural" bezieht sich auf die Dura mater, die Hüllhaut des Zentralnervensystems.

Der postdurale Kopfschmerz wird auch als post pun ktioneller Kopfschmerz oder postduraler Punktionskopfschmerz oder einfach nur als Punktionskopfschmerz bezeichnet.

Kopfschmerz en werden in zwei große Gruppen unterteilt:

  1. primärer Kopfschmerz, auch als idiopathischer Kopfschmerz bezeichnet (= eigenständige Schmerzkrankheit)

  2. sekundärer Kopfschmerz, auch symptomatischer Kopfschmerz bezeichnet (= lediglich als Krankheitszeichen einer anderen, nicht vordergründig den Kopf betreffenden Erkrankung)

Systematik (= Einteilung, Ordnung) der verschiedenen sekundären Kopfschmerz formen (in Anlehnung an die IHS):

2a Kopfschmerz als zunächst einziges Symptom - z.B. psychogener Kopfschmerz
2b Kopfschmerz als Begleitsymptom (= zusätzlich auftretendes Krankheitszeichen):
---2b.1 Arteriitis temporalis (= En
tzündung der Schläfenschlagader)
---2b.2 Internistische Krankheiten wie z.B. Schilddrüsendysfunktion,
----------Nebenniereninsuffizienz, Hypoglykämie oder Hyperparathyreoidismus
---2b.3 Exogene Intoxikationen (= durch äußere Ursache entstandene
----------Vergiftungen) - z.B.
Schmerzmittel-Kopfschmerz
---2b.4 Posttraumatischer Kopfschmerz
----------2b.4.1 dysau tonome Kep halgie
----------2b.4.2 postduraler Kopfschmerz

Ein postduraler Kopfschmerz kann nach einer Punktion (= Einstich, Anstich) der Dura mater spinalis (= Rückenmarkshaut) bzw. des Liquorraumes (= enthält den Liquor cerebrospinalis, also die Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit, auch als "Nervenwasser" bezeichnet) auftreten, dabei spielt es keine Rolle, ob die Punktion in diagnostischer (Flüssigkeitsentnahme zur Untersuchung) oder therapeutischer (Einspritzen eines Medikaments) Absicht erfolgte.

Ein postduraler Punktionskopfschmerz entsteht dadurch, daß sich das iatrogen (= durch ärztliche Einwirkung im Rahmen einer Diagnostik oder Therapie) entstandene Loch nicht schließt und durch dieses Leck dann Nervenwasser austritt und es auf diese Weise zu einem Unterdruck kommt, was das Gehirn mit einer Weitstellung seiner Gefäße zu kompensieren versucht. Außerdem verursacht dieser Unterdruck eine Hirnverlagerung nach unten, also steisswärts, wobei ein Zug auf schmerzempfindliche Strukturen (Nerven, Gefäße, Hirnhaut) entsteht und so diesen Kopf schmerzen provoziert.

Ein postduraler Kopfschmerz entwickelt sich innerhalb von fünf Tagen. Er verstärkt sich nach dem Aufrichten aus liegender Position innerhalb von 15 Minuten und wird nach dem Hinlegen wieder besser. Begleitend können Tinnitus (= Ohrgeräusche), Hypakusis (= Schwerhörigkeit), Photophobie (= Lichtscheu) oder Übelkeit auftreten. Bezüglich einer dominanten Lokalisation läßt ein postduraler Kopfschmerz kein einheitliches Muster erkennen. Mal geben Patienten an, der ganze Kopf würde schmerzen, bei anderen ist eher der Hinterkopf oder auch bevorzugt die Stirn betroffen.

In den meisten Fällen klingt ein postduraler Kopfschmerz spontan (= von alleine) innerhalb einer Woche wieder ab.

Kausale (= ursächliche) Therapie, falls sich das Dura-Leck nicht von selbst (wie in den meisten Fällen) verschließt:
Epidurale Eigenblutinjektion , ein sog. blood patch. Dabei werden ca. 15 ml Eigenblut in den dorsalen
(= rückwärtigen) Epiduralraum in Höhe der Punktion eingebracht. Kurze Zeit später gerinnt dann das Blut und verschließt so das Leck. Die Erfolgsquote soll bei über 80 % liegen.

In der Regel klingt ein Punktionskopfschmerz innerhalb von 48 Stunden nach erfolgreichem Verschluß des Liquorlecks wieder ab.

Symptomatische (= auf das Krankheitszeichen ausgerichtete) Therapie:
Neben Bettruhe werden in der Literatur pro Tag 3 x 200 mg bis 4 x 300 mg Coffein oder 3 x 350 mg Theophyllin empfohlen.

Leider gibt es aber (gar nicht so selten) Fälle, bei denen ein postduraler Kopfschmerz weiter anhält und so zu einem Schmerzproblem wird.

Spezielle Schmerztherapie bei einem weiter anhaltenden Kopfschmerz:
Bei einem anhaltenden Schmerz hat sich die Therapeutische Lokalanästhesie
(= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika) sehr bewährt. Dabei werden (stationär 1 bis 2 mal täglich) alle Nerven, die an der sensiblen Versorgung des Schmerzbereichs beteiligt sind, an ihrem Austrittspunkt mit 1-2 ml blockiert. Zusätzlich werden, falls betroffen, die Aurikulotemporalis- Region (= Schläfenbereich) und korrespondierende Triggerpunkte (= Schmerzreizpunkte) infiltriert.

Hilfreich sind darüber hinaus wechselseitige, serielle Blockaden des Ganglion stellatum (= eine vegetative Schaltstelle im seitlichen Halsbereich).

Besteht ein postduraler Kopfschmerz längerfristig, so ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen im Rahmen der speziellen Schmerzpsychotherapie zusätzlich psychologisch /psychotherapeutische Interventionen erfolgen, was aber ambulant kaum möglich ist, weil es nur ganz wenige niedergelassene Psychologen gibt, die eine solche Weiterbildung absolviert haben.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)).

Sie wollen mit einem erfahrenen Schmerzarzt sprechen? Kein Problem, einfach jeweils an einem Mittwoch zwischen 13.00 und 14 Uhr oder Donnerstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr die Tel.-Nr. 07931-5450 anwählen (keine extra Gebühren).

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Aktualisiert:>26.04.2009</> kusb&
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